26.01.22 –
In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass Gärten bzw. unbebaute Flächen auf privaten Grundstücken zunehmend als Schotterflächen gestaltet oder anderweitig versiegelt werden. Pflanzen, oft Koniferen, finden sich dann nur noch vereinzelt zwischen den Steinen. Das ist zum einen ökologisch schädlich, weil dadurch Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Kleintiere wie auch für Bodenmikroorganismen fehlt. Geschätzt machen alle bundesweiten privaten Gärten inzwischen 2 % der Gesamtfläche aus, ungefähr so viel wie die Fläche aller Naturschutzgebiete. Das bedeutet, es macht einen Unterschied wie die Gärten gestaltet werden.
Darüber hinaus führen Schottergärten im Kontext der rasant fortschreitenden Erderhitzung infolge des Klimawandels zu einer Verschlechterung des städtischen Mikroklimas, weil Steine sich besonders stark aufheizen und keine Verdunstungskälte entstehen kann. Infolge dessen führen Hitzeperioden in der Stadt zunehmend zu einer gesundheitlichen Belastungssituation für die Bewohnerinnen und Bewohner.
Nicht zuletzt erschweren Schottergärten das Regenwassermanagement und belasten die Kanalisation, denn unter dem Schotter wird regelhaft nahezu undurchlässige Folie verlegt wird, um das Durchwachsen vermeindlicher Unkräuter zu verhindern, weshalb Wasser nicht versickern kann. Es steigt das Risiko von Überschwemmungen im Fall von Starkregenereignissen.
Unser Antrag sieht vor, dass bei der Erteilung von Baugenehmigungen in Zukunft das Kriterium der ökologischen Qualität und Quantität bei der Gestaltung der Außenbereiche ausdrücklich geprüft wird und dass es bei der Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen explizit verankert wird. Sogenannte Schottergärten sollen soweit möglich ausgeschlossen werden.
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